Hinzuverdienstgrenzen bei
ALG 1-Empfängern

Bezieher von Arbeitslosengeld dürfen grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen. Es ist gestattet, neben dem Zuschuss aus der Staatskasse weitere Einnahmen zu haben. Das zusätzliche Einkommen ist jedoch reglementiert. Werden bestimmte Grenzen überschritten gilt der Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr als arbeitslos und verliert seinen Anspruch aus Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

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